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TIERSCHÜTZER VOR GERICHT

"Seit Jahren kämpfen tierliebe Bürger gegen unhaltbare Zustände im Tierheim Leipzig, dem größten Tierheim in Sachsen."

Mit diesen Worten begann eine Petition der Interessengemeinschaft "Gemeinsam ProTIERHEIM Leipzig" ,
die einen Betreiberwechsel in diesem Tierheim forderte.

Nun müssen sich die beiden Unterzeichnerinnen dieser Petition dafür vor Gericht verantworten.

TERMIN: Freitag, den 11.10.2019, 12.30 Uhr
ORT: Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Wir leben in einer Demokratie. Petitionen und Veröffentlichen von Missständen gehören zum demokratischen Alltag und niemand sollte dafür vor Gericht gestellt werden.

Den Admins dieser Seite liegen Zeugenberichte ZU ALLEN AUSSAGEN der Petition vor.

Dass die Tierheimleitung auf zahlreiche Kritikpunkte ENDLICH reagieren musste, liegt nicht zuletzt auch an dem Mut derer, die MIT IHREM NAMEN für deren Veröffentlichung standen bzw. stehen.

Denn zuvor (seit 2005) prallte alle Kritik wirkungslos an den Verantwortlichen im Tierheim Leipzig ab. Mehr noch: Tierheimchef Michael Sp. ließ keine Gelegenheit aus, die Kritiker öffentlich als unfähige und unwissende Hetzer zu diffamieren, denen laut seiner Aussage jeglicher "Sachverstand" fehlt.

Erst seit durch die Petition, durch diese Website und durch Veröffentlichungen bei FB eine breite Öffentlichkeit erreicht wurde, gibt es einzelne Veränderungen in die richtige Richtung:
z.B. Doppelzwinger für große Hunde / Decken / saubere, trockene Zwinger / Spielzeug/ Wassermuscheln bzw. kleine Badebecken bei Hitze / einige Vergesellschaftungen und Vermittlungen von Langzeitinsassen.

Dafür, dass diese absoluten Minimalvorgaben den Tieren im Tierheim Leipzig so viele Jahre vorenthalten wurden, sollten sich die Verantwortlichen schämen. Sie sollten froh sein, dass diese berechtigte Kritik in den zurückliegenden Jahren derart sachlich erfolgte und sie als Verantwortliche unbeschadet ihre Posten weiter besetzen können.


Statt dessen werden die Kritiker nun vor Gericht gestellt und so versucht, zukünftige Kritik im Keim zu ersticken.

Wieder werden umfangreiche Gelder, die für die Versorgung der Tierheimtiere dringend benötigt werden, für unsinnige Gerichtsverhandlungen verwendet.


Auch dies ist eine unübersehbare Parallele zu Zwickau, wo seit Amtsantritt des Leipziger TH-Chefs als Schatzmeister im Tierschutzverein Zwickau ebenfalls zahlreiche Kritiker (leitende Tierpflegerinnen, langjährige aktive Vereinsmitglieder) mehrfach vor Gericht standen.

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Fragen und Antworten
(Austausch unter dem betr. FB-Post)

Frage:
Eine (wohl ziemlich laienhafte) Frage: wenn ein TH ein e.V. ist, sind dann die Gelder nicht zweckgebunden (also für das TH)? Solche Rechtsstreitigkeiten über so viele Jahre sind doch nicht normal. Da muss doch mal jemand aufwachen.
Gibt es keine Kontrollinstanzen für e.V.-Vereine?

Antwort:
Genau da liegt der sprichwörtliche Hund begraben. Es gibt tatsächlich keine Kontrollinstanzen für Vereine. Keiner fühlt sich zuständig.

Das Amtsgericht prüft nur die zivilrechtliche Seite (Vereinsgründung ok?, Satzung formal ok?, werden für das Vereinsregister relevante Änderungen angezeigt?).

Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit (Satzung gemäß Abgabenordnung, zeitnahe Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke, Besteuerung Geschäftsbetrieb).

Das Vetamt kontrolliert die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften (wie dies erfolgt, ist allgemein bekannt von diversen Skandalen und am Beispiel des Tierheims Leipzig z. B. daran erkennbar, dass die Zwinger für große Hunde trotz angeblicher regelmäßiger Kontrollen jahrelang bis zu einer entsprechenden Anzeige nicht mal die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße hatten).

Der Tierschutzbund fühlt sich nicht zuständig, weil seine Mitgliedsvereine autonom sind (die Tierheimordnung ist zwar satzungsrelevant und MÜSSTE daher eingehalten werden, aber offenbar auch nur auf dem Papier).

Das einzige und eigentlich auch wirksamste Kontrollgremium, das bleibt, sind die Vereinsmitglieder. Die zahlen brav ihren Beitrag, beruhigen damit ihr Gewissen und machen getrost diesen: 🙈🙉🙊.

Anfrage:

Bitte teilt hier mit was konkret den beiden vorgeworfen wird. Eine Verhandlung gibt es doch nicht ohne Anklage. Eine Petition ist doch kein Anklagegrund.....

Antwort:

Ihnen wird üble Nachrede vorgeworfen.
Im Strafbefehl wurden einzelne Sätze aus der Petition zitiert und danach festgestellt, dass die Unterzeichnerinnen gewußt hätten, dass diese Aussagen nicht erwiesen wahr wären und geeignet seien, das Ansehen des Betreibers des Tierheims zu schädigen.

Zitat: "Sie werden daher beschuldigt, in Beziehung auf einen anderen öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine nicht erweislich wahre Tatsache behauptet oder verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist."

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