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Zunächst hatten wir die Vermutung, dass es sich um eine Hündin aus der Nachbarschaft handelt, die ihr ähnlich sieht. Dies war jedoch nicht der Fall. Darum rief ich gleich am nächsten Tag beim Veterinäramt an und teilte mit, dass ich - falls sich der Eigentümer nicht meldet - die Hündin behalten möchte.

Sie hatte sich gut eingelebt. Mit Haus und eingezäuntem Grundstück und passendem Artgenossen könnten wir ihr ein gutes Leben bieten.

 

Ich erhielt vom Vet.-amt die Auskunft, dass die Hündin auf Grund einer speziellen Regelung in Leipzig zunächst ins Tierheim eingewiesen werden müsste, ich als Finder jedoch das Adoptionsvorrecht hätte. Ich sollte dies bei Abholung nochmals so angeben und auch möglichst bald das Tierheim anrufen.

 

Genau dies tat ich: Als die Hündin am Mittwoch, den 20.12., abgeholt wurde, wiederholte ich mein Angebot, die Hündin zu versorgen und meinen Wunsch, sie zu behalten. Sofort am 21.12.2017 und am 22.12.2017 rief ich im Tierheim an und bekundete erneut meine Absicht, die Hündin zu behalten. Ich bot wiederum an, die Hündin in Pflege zu nehmen bis die sechs Monate abgelaufen sind, in denen sich der ehemalige Besitzer melden könnte.

 

Das Tierheim sagte mir, dies würde es bei so jungen Hunden nicht geben. Ich erhielt die Auskunft, das Tier wäre im Moment in Quarantäne und ich solle mich im neuen Jahr wieder melden.

 

Ab 05.01.2018 rief ich wieder im Tierheim Leipzig an. Allerdings konnte ich erst am Donnerstag, dem 11.01.2018, dort jemanden erreichen - nach vielen vergeblichen Versuchen. Es wurde vereinbart, dass ich persönlich in das Tierheim kommen solle. Auf Grund meiner Arbeitszeiten (täglich bis 17 Uhr und samstags bis 20 Uhr) und der sehr eingeschränkten Öffnungszeiten des Tierheims war dies bei mir nur sonntags möglich.

 

Also fuhr ich am Sonntag, dem 14.01.2018, mit meinem Sohn in das Tierheim. Die zuständige Tierheim-Mitarbeiterin, Frau D., reagierte sehr ungehalten, warum ich erst einige Tage nach dem Telefonat ins Tierheim käme ( 3 Tage!!!). Ich verwies auf die ungünstigen Öffnungszeiten des Tierheims und auf meine Arbeitszeiten.

 

Sehr unfreundlich erhielt ich Auskunft, dass ich die Hündin nicht einfach so ausführen und auch nicht sehen dürfe. Auch wurde mir mitgeteilt, dass die Hündin Interessenten habe und ich - obwohl sich die Hündin bei mir wohlfühlte und sich gut eingelebt hatte - ungeeignet für das Tier wäre. Dabei kennt mich Frau D. überhaupt nicht. (passender Zweithund, Grundstück, Hundeerfahrung)

 

Außerdem wurde mir gesagt, dass es noch keine schriftlichen Vereinbarungen mit diesen Interessenten gäbe, ich aber kein Anrecht auf die Hündin hätte. Ich blieb bei meiner Absicht, die Hündin zu behalten und verwies auf die Aussage des Veterinäramts, dass ich als Finderin das Adoptionsvorrecht bei einer Vermittlung habe, und dass ich immer wieder versucht hatte, mit dem Tierheim diesbezüglich in Kontakt zu treten, was sehr schwer war, da meist niemand erreichbar war. Daraufhin forderte Frau D. mich auf, das Tierheim zu verlassen. ...

 

Bereits am nächsten Tag unterrichtete ich das Veterinäramt über dieses Vorgehen des Tierheims.

Ich informierte mich nun umfassend zum Fundrecht und erfuhr, dass ich gemäß § 973 Abs. 1 BGB als Finderin mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an "der Sache" erwerbe, sofern sich der Eigentümer nicht meldet. Darum rief ich am 29.01.2018 wieder im Tierheim an.

 

Diesmal sprach ich mit Frau G., welche mir mitteilte, dass die Hündin unmittelbar nach der Quarantänezeit vermittelt worden war, dass diese jetzt Suki heißt und die Vermittlung nicht mehr rückgängig zu machen wäre, da die 10-tägige Probezeit bereits abgelaufen wäre. Frau G. bestätigte, dass in den Tierheim-Unterlagen verzeichnet ist, dass ich als Finderin die Hündin behalten möchte und sagte auch, dass es nicht in Ordnung wäre, wie man mich im Tierheim behandelt hatte.

 

Laut geltendem Fundrecht ist die Hündin Eigentum des bisherigen Halters und nach Ablauf der Halbjahresfrist würde sie in mein Eigentum übergehen, da ich nachweislich die Finderin bin.

Das Tierheim hatte demzufolge kein Recht als Nichteigentümer, das Tier an Dritte weiterzuvermitteln und dafür noch Geld zu kassieren.

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Das Tierheim wußte bereits wenige Tage nach dem Fund, dass ich die Hündin behalten möchte - ebenso wie das Vet.-amt (einen Tag nach Fund).

Ich habe keine Abtrittserklärung oder sonstiges Formular unterschrieben, was aber nötig wäre, wenn das Tier in andere Hände übergeht. Auch erhielt ich für die Versorgung der Hündin keinerlei Entschädigung.

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Nur ergänzend möchte ich erwähnen, dass die Fundhündin nirgends veröffentlicht wurde, falls der Eigentümer auf der Suche ist. Auch wurden keinerlei Details wie Fundort, Fundzeit usw. erfragt und festgehalten."

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