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         Als Finderin rechtlos

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Der Umgang im Tierheim Leipzig mit Fundtieren und mit Findern von Tieren sorgt immer wieder für Kritik.

So berichten zahlreiche Menschen (z.B. in sozialen Netzwerken) davon, dass hilfsbedürftige Fundtiere abgewiesen oder sogar von TH-Mitarbeitern wieder ausgesetzt wurden. Auch werden die meisten Fundtiere nicht oder erst nach langer Zeit veröffentlicht.

Laut geltendem Fundrecht geht das Eigentum an einem Tier an den Finder über, falls sich der Halte nicht innerhalb von 6 Monaten meldet. Der Finder eines Tieres ist berechtigt, in dieser Zeit das Tier bereits bei sich zu versorgen. Er ist lediglich verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden.

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Diese junge Jack-Russel-Hündin wurde im Dezember in Leipzig gefunden. Auf Wunsch des Veterinäramts versorgte die Finderin die Hündin zunächst einige Tage bei sich zu Hause. Während dieser Zeit wuchs ihr und auch ihrem Kind die kleine Fellnase richtig ans Herz. Auch mit ihrem Rüden verstand sie sich prima und so beschloss sie - falls der Besitzer sich nicht meldet - der Hündin ein Zuhause zu geben. Auf Verlangen des Vet.-amts musste sie die Hündin (vorübergehend) in das Tierheim geben - allerdings mit der Zusage des Amtes, dass ihr das "Adoptionsvorrecht" zusteht.

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Über Wochen versuchte sie alles in ihrer Macht stehende, um die Kleine wieder zu bekommen.

Doch vergeblich: Obwohl das Tierheim nicht Eigentümer dieser Hündin ist und dort bekannt war, dass die Finderin sie behalten möchte, wurde ihr der Kontakt zur Hündin verweigert und die Hündin kurz nach der Quarantäne sofort an andere Leute vermittelt.

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Hier die Erlebnisse der Finderin:

 

"Am Montag, den 18.12.2017, fanden meine Freundin und ich eine junge und

zutrauliche Jack-Russel-Hündin.

Wir meldeten den Fund umgehend bei der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt.

Die Sachbearbeiterin fragte, ob wir die Hündin bis Mittwoch unterbringen könnten.

Dies war für mich kein Problem, da sich die Kleine gut mit unserem

Jack-Russel-Dackel-Rüden verstand.

 

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All dies steht im krassen Widerspruch zum geltenden

Fundrecht in Deutschland:

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"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."

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"Wird es gewünscht, dann hat man die Möglichkeit, das Fundtier bei sich aufzunehmen und für Ernährung und eventuell Tierarzt aufzukommen. Solange bis der Eigentümer ermittelt wird. ...
Allerdings hat man als Finder von einem Tier die Möglichkeit, dieses nach einer Frist von 4 Wochen bei sich aufzunehmen. Es geht jedoch erst nach dem Ablauf von 6 Monaten, in denen sich der Besitzer nicht gemeldet hat, in den Besitz des Finders über."

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"Das Eigentum (also die Verfügungsberechtigung) an einem herrenlosen Tier erlangt, wer das Tier in Eigenbesitz nimmt – es also wie ein Eigentümer an sich nimmt, in seinen Besitz und in seine Obhut, mit dem Willen, das Tier als sein Eigentum zu behalten. ...

Außerdem ist jeder Finder verpflichtet, das Tier zu verwahren und zu erhalten, also artgerecht zu betreuen – oder aber an die Behörde abzugeben. Im Gegenzug steht ihm allerdings ein Anspruch auf Finderlohn sowie auf Ersatz seiner Kosten zu, die ihm durch die Verwahrung des Tieres entstanden sind. Und schließlich erwirbt der Finder das Eigentum an dem Tier, wenn sich nicht innerhalb von sechs Monaten ab der Anzeige des Fundes bei der Behörde der ursprüngliche Eigentümer meldet."

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