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         Einschläferungen von Tieren

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Die folgenden Berichte stammen aus einem Zeitraum von 6 Jahren - aufgeschrieben von ehemaligen Mitarbeitern oder langjährigen Ehrenamtlern des Tierheims Leipzig. Die gesamte Zeit über hatte die aktuell amtierende TH-Leitung des Sagen.

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Im Anschluss an die Berichte können Sie die Vorgaben der Tierheimordnung zum Thema: "Einschläferungen" nachlesen.

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Einer Besucherin zum Tag der offenen Tür im Dezember 2016 erläuterte Tierheim-Chef, Herr Sp., dass einzelne  Langzeitinsassen, die als gefährlich eingestuft sind und deshalb keine Vermittlungschancen haben, im TH Leipzig psychisch stark leiden und daher in Einzelfällen auch eingeschläfert werden müssen, um sie von diesem Leiden zu erlösen.

Dies würde zur Tierschutzarbeit dazu gehören, da man laut Tierschutzgesetz verpflichtet ist, Tiere vor Leiden zu bewahren. Er sprach definitiv nicht von körperlich kranken Tieren sondern lediglich von verhaltensauffälligen Hunden.

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2017 erhielten wir aus einem anderen sächsischen Tierheim die Information, dass der dortige Vorstand entsetzt war, als der Vorstand des Leipziger Tierschutzvereins schilderte, dass sie bei aggressiven Hunden, die sich z.B. nur von einer Bezugsperson anleinen lassen, über Euthanasie nachdenken.

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Ich sah, wie die Tiere in blauen Plastiksäcken weggebracht wurden

"Ich leistete Arbeitsstunden im Tierheim Leipzig und möchte meine Erfahrungen aus diesem Tierheim weitergeben.

 

Als ich im Hundehaus die Zwinger (links auf der langen Seite des Gebäudes) säuberte, fand ich an einem Tag drei Hunde leblos in ihren Zwingern. Sie waren eingeschläfert worden, weil sie - lt. Aussagen im Tierheim - nicht vermittelbar waren.

Diese Hunde waren weder krank noch sonst etwas, sondern eben "nur schwierig".

Ich sah, wie die Tiere in blauen Plastiksäcken weggebracht wurden. Wie ich mitbekam, gibt es im Tierheim eine große Gefriertruhe, in die die toten Tiere oft längere Zeit eingelagert werden. Die Namen der Hunde weiß ich leider nicht mehr."         

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Ich habe meine Tränen nicht inne halten können
"Rüde M. hatte eine Tierheimmitarbeiterin gebissen, als sie sich nach einem Leckerli bückte ---

Konsequenz für den Hund: Er wurde auf die linke Seite der Quarantäne-Station gestellt, die Fenster für Besucher verdunkelt und dem Hund wurde ein Drahtmaulkorb aufgesetzt, den er 24 h - 8 Tage auf der Nase hatte, auch beim Fressen.
Er wurde höchstens in den kleinen Auslauf, der dazugehörigen Bucht ausgeschiebert, aber dabei hat niemand gesehen, dass sich der Maulkorb unter den Augen reingefressen hat! In seinen Augen sah ich Leid und Schmerz, Hilfeschreie und dass er sich aufgegeben hat.

Am letzten Tag setzte ich mich länger vor seine Bucht und schaute ihn an, dabei fiel mir der Maulkorb auf, der sich noch nicht mal mehr bewegte! Ich sagte einer ausgelernten Tierpflegerin Bescheid. Diese meinte, ich solle weggehen.

"Der wird dann eh abgeholt!"
Ich war entsetzt, mir liefen die Tränen über die Wangen und in dem Moment kam sie wieder und fügte hinzu: "Kein einziges Wort zu irgend einem anderen!"
Noch an diesem Tag war M. weg!

Desweiteren möchte ich von Ben erzählen, der jahrelang im Tierheim war und als "gefährlich" galt.
Er stand im Haus 2, wenn man rein kommt linker Gang - gleich die erste rechte Bucht.
Ich empfand ihn als freundlich, aber näher durfte ich nicht an ihn ran. Sah ihn aber ein paar mal mit einem Ehrenamtlichen Gassi gehen. Er gefiel mir und er brachte mich immer zum Schmunzeln.
Als ich aber im nächsten Frühjahr als Besucher ins TH kam, war er weg. Ich fragte eine Tierpflegerin, was aus ihm geworden ist: "Der ist im Himmel!" Was hatte er denn? "Nüscht", da war mir so einiges klar. Hilflosigkeit machte sich bei mir breit...


Schäferhund Romeo stand ebenfalls im Haus 2 auf der rechten Seite...  Bei ihm musste man abends immer daran denken, den Napf wieder raus zu nehmen, ansonsten hätte er die ganze Nacht damit gespielt.
Der Rüde hatte scheinbar Probleme mit seiner Hüfte (welcher Schäferhund nicht). Ich habe nicht mitbekommen, dass er Schmerzmedikamente bekam, aber das war der Grund, dass er tot vom TA-Besuch zurück kam.

 

Etwa eine Woche später musste ich ihn aus der Kühltruhe zusammen mit einer Kollegin rausholen.
Die Karre, auf der er drauf lag, zog ich. Auf dem halben Weg nach draußen ging die Tüte am Kopf des Tieres auf --- es war Romeo. Ich habe meine Tränen nicht inne halten können und der Mann von der Tierkörperbeseitigung meinte zu mir: "Na, so ist mir hier ja noch nie jemand entgegen gekommen!" Ob es tierärztlich notwendig war, weiß ich nicht.
Weitere Euthas, die nicht hätten sein dürfen, habe ich nur durch Erzählungen mitbekommen."

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Der Husky kam als Welpe ins TH und war ein sehr liebenswerter Hund

"Es gab auch mal einen Husky dort, der wohl sehr aggressiv war.

Man musste ihn immer ausschiebern (den Schieber für den Außenzwinger öffnen, damit er nach draußen geht), um Futterschüssel zu holen oder den Zwinger zu reinigen. Dieses Spiel kannte er nun seit Monaten. Keine Wiese, keine Spaziergänge!


Eine Mitarbeiterin hatte dann Mitleid und wollte ihn ausführen, worauf er sie angriff. Sie musste ins Krankenhaus und war schwer verletzt und der Hund wurde am nächsten Tag eingeschläfert.
Der Husky kam als Welpe ins TH und war ein sehr liebenswerter Hund. Das Tierheim hat ihn zu dem gemacht, was er am Ende war. 
                         

Und es geht sehr vielen Hunden dort so."

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Er sollte eingeschläfert werden, weil die Medikamente zu teuer waren

 

"Ich war in dem TH ehrenamtlich im Tierschutz tätig und hatte 4 Patenhunde.

Selbst als ich meinem Patenhund ein neues Zuhause schenken wollte, war es ein Kampf.
Er sollte eingeschläfert werden, weil die Medikamente zu teuer waren.
Nach langen Kämpfen habe ich ihn dann doch am 23.12.2010 bekommen.

 

Er hatte bei mir über ein Jahr noch ein schönes Zuhause...
ist dann in seinem Körbchen eingeschlafen."

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Als Hilde erkrankte und teure Medikamente benötigte...
"Ich kann als ehemaliges Vereinsmitglied, welches mehrere Jahre ehrenamtlich im Tierheim mithalf,

Folgendes bezeugen:
Im Tierheim gab es eine Malinoi-Hündin, Hilde, welche als gefährlich galt und deshalb so gut wie nie aus ihrem Einzelzwinger heraus kam. Es gab darum auch keine Bestrebungen, sie in geeignete Hände zu vermitteln.


Dies änderte sich erst, als Hilde erkrankte und teure Medikamente benötigte. Plötzlich stand sie zur Vermittlung im Internet.
Es meldeten sich zwei Interessentinnen, denen das Tierheim die Hündin auch vermitteln wollte. Leider kamen die Frauen nicht wieder, so dass Hilde todgespritzt wurde. Eine Tierheim-Mitarbeiterin sagte mir, der Grund war, dass das TIerheim ihre teuren Medikamente nicht bezahlen konnte oder wollte."

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Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbunds

Diese Tierheimordnung ist für alle ihm angehörenden Tierschutzvereine satzungsrelevant - also voll gültig.

Im Tierheim Leipzig müssten diese Vorgaben demnach gewissenhaft umgesetzt werden!

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Deutlich wird in jedem Fall, dass "Wegsperren" keine Lösung ist! Die TH-Ordnung fordert bei verhaltensauffälligen Hunden eine vielzahl von Maßnahmen ein. Erst wenn all diese Maßnahmen keinen Erfolg bringen, darf in wenigen extremen Ausnahmefällen über eine Euthanasie nachgedacht werden.

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Hier die Bestimmungen zum Einschläfern von Tieren im Einzelnen:

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VIII. Einschläfern von Tieren

1. Grundsatz

Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden.

Die Einschläferung (Euthanasie) unheilbar kranker Tiere, die nur unter Schmerzen, Leiden oder

Schäden weiterleben könnten, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes. Die medizinische

Indikation ist nur vom Tierarzt zu treffen und anschließend darf die schmerzlose Einschläferung

auch nur von diesem durchgeführt werden.

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2. Ausnahmen

In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in

Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Einschläferung

unumgänglich:

Bei Tieren, die starke, nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen zeigen, und deren

Weiterleben mit schweren Leiden verbunden wäre, oder bei Tieren, die infolge abnormer und nicht

behebbarer Verhaltensstörungen eine akute Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellen

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Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen oder

unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von Sachkundigen

nicht erfolgreich war, muss in diesen Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung

von einer Kommission getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem

Vorstandsmitglied, den verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der

Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt sein sollte,

bestehen.

Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die

vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die Durchführung mit

Datum anzufertigen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

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Als unvermittelbar sind ausschließlich Hunde anzusehen, die unter die Kategorie „besonders problematisch“ einzuordnen sind und bei denen alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen gescheitert sind.

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Beispiele möglicher Maßnahmen bei Hunden, bei denen mit einer Gefährdung der

Betreuungsperson zu rechnen sind:

- Maulkorbtraining (Absicherung des Hundes durch eine zweite Person)

- Führen in verschiedenen Situationen mit Maulkorb

- Maßnahmen zur Sozialisierung (Fütterung nur aus Hand, etc.)

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Beispiele möglicher Maßnahmen bei Hunden, die starke Stresssymptome bzw. Verhaltensstörungen

wie z.B. Stereotypien aufweisen

- andere stressfreiere Unterbringung innerhalb des Tierheimes, in einem anderen Tierheim

- Beschäftigungsmaßnahmen

- Vergesellschaftung mit Artgenossen

- ggf. begleitende Behandlung mit Psychopharmaka in Kooperation mit Fachtierarzt

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Die Euthanasie eines Hundes, der gravierende Verhaltensprobleme aufweist, darf nur im Einzelfall nach vorangegangenen (dokumentierten), jedoch erfolglosen Therapieversuchen erfolgen bzw. nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle Alternativen (z.B. andere Unterbringung im eigenen Tierheim oder in einer anderen Unterbringung) ausgeschöpft sind und die Tiere unter den Haltungsbedingungen leiden.

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Vorgaben der Tierheimordnung bzw. der

Tierschutz-Hundeverordnung zum Halten von Hunden:

 

Bei Einzelhaltung ist mehrmals täglich ein länger dauernder Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren. Für den Umgang mit Betreuungspersonen sollen mindestens 2 Stunden am Tag vorgesehen sein…

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Die Gruppenhaltung ist grundsätzlich vorgeschrieben, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen

(§ 2 Abs. 2)

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Bei der Haltung von Hunden im Tierheim ist nicht nur aus Verhaltenssicht sondern auch aus tiermedizinischer Sicht zur Vermeidung von Stress größte Aufmerksamkeit auf das Wohlbefinden der Hunde zu legen.

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Dies beinhaltet neben der artgerechten Fütterung auch die Bereitstellung von einem ausreichend mit Decken oder anderen geeigneten Textilien ausgestatteten Ruhebereich (z.B. Kunststoff-Liegeschalen mit Decke), Beschäftigungsmaterial wie beispielsweise nicht die Gesundheit gefährdende Spielzeuge oder mit Papierschnipseln und Leckerli gefüllte Kartonagen.

(Die Fotos zeigen nicht die in den Berichten erwähnten Tiere.)

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