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Geschäftsführer   

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08.06.2005: Der Vorstand des Tierschutzvereins Leipzig beschließt die Auflösung der Personalstelle Tierheimleiter

und die Einführung der Personalstelle Geschäftsführer des Vereins mit Leitungsverantwortung Tierheim.

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Der Vorstand beschließt zu diesem Punkt:

- Die Besetzung des Postens mit dem damaligen amtierenden Tierheimleiter, Herrn F., wird abgelehnt, da Herr F. keine

  Fachkompetenz für den Managementbereich des Vereins habe.

- Dieser neue Geschäftsführerposten soll nicht ausgeschrieben werden.

- Vorstandsmitglied Michael Sp., ehemaliger Pädagoge und selbst Mitglied dieses Vorstands, soll diesen Posten besetzen.

  Nach Informaitonen langjähriger aktiver Tierschützer verfügt Herr Sp. über keine tierpflegerische Ausbildung.

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Ab sofort geht es in dem gemeinnützigen Tierschutzverein um Dienstleistungs- und Kundenorientierung und Management.

Die Stelle des praktisch mitarbeitenden Tierheimleiters wird abgeschafft.

     

Vereinsgeschäftsführer -

Alle Kompetenzen und Macht in einer Hand:

Tierheimleitung und Führen der Vereinsgeschäfte!!!

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Geschäftsführer Michael Sp. ist mit folgenden Kompetenzen ausgestattet:

  • Führung der Vereinsgeschäfte als besonderer Vertreter nach § 30 BGB

  • Vertretung des Vereins... mit einem Vertreter des inneren Vorstands... in allen Rechtsgeschäften... Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Steuerrechts- und Spendenangelegenheiten

  • Vertretung des Vereins somit auch gegnüber Vertragspartnern, Auftragnehmern und Vereinsmitgliedern

  • Leitung des Tierheims mit Personalverantwortung

  • Leitung der Geschäftsstelle des Vereins

  • Vertretung des Vereins in Verbänden, Gremien usw. z.B. der Stadt Leipzig und in Organisationen des D. Tierschutzbundes

  • rechtsverbindliche Vertretung des Vereins für den Bereich Tierheim nach innen und außen

  • Kaufentscheidung für Futter- und Tierpflegemittel; Kaufentscheidung für Wirtschaftsgüter bis 500 € netto

  • Reparaturen ... im Bereich Tierheim, im Notfall ohne Einschränkung

  • Kontenvollmacht für Geschäftskonten; Verantwortung der Handkassen im Bereich TH

  • Personalkompetenz für das Tierheimpersonal sowie zusätzlich entscheidungsberechtigt für alle nicht arbeitsvertraglich relevanten Einsätze von Personen (Praktika, Arbeitsförderprogramme, Ehrenamtler...)

 

Mit anderen Worten: alle Macht liegt jetzt in einer Hand - egal ob es sich um Personalentscheidungen, Einsatz Ehrenamtlicher, Entscheidungen zu Tiervermittlungen, Tieraufnahmen, Kaufentscheidungen, Geldfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Reparaturen uvm. handelt.

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In Bezug auf Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern hat sich der übrige Vorstand verpflichtet, selbst bei Mehrheitsbeschluss NICHT gegen den Willen des Geschäftsführers zu kündigen oder einzustellen.    

 

Hinzu kommen die Entscheidungen in Bezug auf das Schicksal der Tierheim-Tiere, wo ebenfalls die Schlussentscheidung meist dem Geschäftsführer obliegt.

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In der Geschäftsführer-Stellenbeschreibung wurde zudem festgelegt, dass Herr Michael Sp. die Kraftfahrzeuge des Vereins nutzen darf und zwar für alle Dienstanlässe, Vereinsangelegenheiten und für die Fahrten von und zu seiner Privatwohnung.

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Bemerkung: Wir sprechen hier nicht von einem Wirtschaftsunternehmen sondern von einem

gemeinnützigen Verein, dessen Leitungsaufgaben von den Vorstandsmitgliedern ehrenamtlich

erbracht werden sollten und der ausschließlich dem Umsetzen seiner Vereinsziele verpflichtet ist.

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(Quelle: Unterlagen des Registergerichts Leipzigs -

Diese sind öffentlich und für alle interessierten Bürger kostenlos einsehbar.)

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